Der TTC informiert:
Aufnahmeantrag zum Download
1. Mitgliedsbeiträge
Gruppe A: |
| Aktive Mitglieder über 18 Jahre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 270,00 € |
Gruppe B: | Aktive Ehepaare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 480,00 € | |
Gruppe C: | Kinder bis 10 Jahre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 50,00 € | |
Gruppe D: | Jugendliche bis 18 Jahre/ |
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Gruppe E: | Familien mit Kindern bis 18 Jahre . . . . . . . . . . . . . . . max. | 560,00 € | |
Gruppe F: | Passive Mitglieder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 50,00 € | |
Gruppe G: | Passive Ehepaare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 65,00 € | |
Gastronomiebeitrag: | Alle aktiven Mitglieder ab 18 Jahre . . . . . . | 80,00 € | |
Schnuppermitglieder | 3 Wochen kostenfreie Spielmöglichkeit, | ||
Erwachsene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 100,00 € | ||
Kinder/Jugendliche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 50,00 € |
Die Mitgliedsbeiträge werden im Laufe des Februar eines jeden Jahres im Banklastschriftverfahren eingezogen. Beiträge, die per Rechnung eingefordert werden müssen, werden mit einer Verwaltungsgebühr von 8,00 EUR belastet.
Passive Mitglieder sind generell nicht spielberechtigt
Ausnahme: Passive Mitglieder, deren ständiger Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort mehr als 60 km von Gütersloh entfernt ist, sind berechtigt gegen Entrichtung der Gastspielgebühren zu spielen.
2. Gastspielgebühren
Erwachsene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 8,00 € | |
Jugendliche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 3,00 € |
Gastspielgebühren sind vor Spielbeginn im Clubhaus oder per Einwurf in den
vorgesehenen Briefkasten zu entrichten!
Kündigung der Mitgliedschaft kann nur durch schriftliche Mitteilung an den Vereinsvorstand – bis zum 30. September eines Jahres – erfolgen. Das ausscheidende Mitglied bleibt zur Zahlung des Beitrages bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres (30.09.) verpflichtet.






